Das ändert sich 2017 für Ihre Finanzen
Ob 2017 die Zinsen für Sparprodukte wieder steigen werden, ist zwar noch nicht absehbar. Doch fest steht: Für einige Anlageformen winken Änderungen, etwa für Lebensversicherungen. Allerdings zeigt der Trend dabei nicht gerade nach oben. Denn für neue, ab dem 1.1.2017 abgeschlossene Verträge sinkt der Garantiezins neuerlich: Nach einer Absenkung auf 1,0 Prozent im Vorjahr, wird er ab dem neuen Jahr auf nur noch 0,5 Prozent reduziert. Zieht man noch Gebühren ab, sind Lebensversicherungen als Geldanlage somit kaum noch attraktiv.
Neue Lebensversicherungen nicht mehr steuerlich absetzbar
Auch wirkt sich bei der Lebensversicherung eine Änderung aus, die durch die Steuerreform 2016 in Kraft trat und die Sie erstmals bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 spüren werden: Neue Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.2016 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Für Autofahrer wird es teurer
Neue Kosten bringt das neue Jahr für Autofahrer. So wurde der Preis für die neue, türkise Jahresvignette um 1,30 Euro auf 85,70 Euro angehoben. Das Zwei-Monats-Autobahnpickerl gibt es für 25,90 Euro (gegenüber 25,70 Euro 2016).
Außerdem sollte Sie davon ausgehen, dass die Treibstoffpreise anziehen werden: Denn die OPEC-Länder haben sich Mitte Dezember auf eine Drosselung der Erdöl-Fördermengen geeinigt. Das Ziel dabei war, den zuletzt stark gesunkenen Ölpreis wieder zu steigern.
Jungfamilien erhalten flexiblere Modelle
Für junge Familien gibt es ab 2017 durch das neue Kindergeldkonto mehr Flexibilität. Zwar muss man sich so wie bisher im Vorhinein für eine Variante der Kindergeld-Bezugsdauer entscheiden. Wenn sich die Umstände ändern, ist es künftig aber möglich, einmal das Modell der Bezugsdauer zu wechseln. Neu ist außerdem der sogenannte Partnerschaftsbonus, der mehr Väter zur Babypause bewegen soll: Wer sich die Karenzzeit zumindest im Verhältnis 60 zu 40 teilt, erhält einen Bonus von 1000 Euro.
Größte Veränderungen im Erbrecht
Am meisten ändert sich im neuen Jahr für Erben, denn mit 1.1.2017 tritt die größte Erbrechtsreform seit 200 Jahren in Kraft. So haben bei Todesfällen ab 2017 zum Beispiel Vorfahren kein Recht auf den Pflichtteil mehr, dieses haben nur noch Nachfahren. Lebensgefährten sind im Normalfall zwar auch weiterhin nicht erbberechtigt. Aber für den Fall, dass es keine gesetzlichen Erben gibt, erhalten Lebensgefährten ein außerordentliches Erbrecht. Neu ist außerdem, dass bei Scheidung künftig kein Widerruf des Testaments mehr nötig ist. Gleichzeitig müssen Sie beim Verfassen von Testamenten künftig bestimmte Regeln beachten, die den letzten Willen fälschungssicherer machen sollen. Lesen Sie dazu mehr im Artikel "Größte Erbschaftssteuer-Reform seit 200 Jahren".
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Quelle: Biallo.at